Öffentliches Baurecht

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RECHTSGEBIETE

Öffentliches Baurecht

Ob Einfamilienhaus, Hotelanlage oder Windpark – jedes Bauvorhaben steht und fällt mit der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit. Das öffentliche Baurecht bildet den Rahmen: Baugesetzbuch und Landesbauordnungen, Naturschutz- und Immissionsschutzvorgaben, Denkmalschutz, Wasser- und Straßenrecht, EU-Umwelt- und Klimaregeln sowie eine stetig wachsende Rechtsprechung von Verwaltungsgerichten, Bundesverwaltungsgericht und EuGH. Wer hier den Überblick behält, spart Monate an Verfahrenszeit und erheblichen Kosten.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur letzten Baugenehmigung. Bereits in der Konzeptphase prüfen wir Bebauungspläne, Abstandsflächen, Nutzungsschablonen und planungsrechtliche Beschränkungen. Bei Bedarf stoßen wir Planänderungen oder vorhabenbezogene Bebauungspläne an und moderieren die Abstimmung mit Kommunen und Fachbehörden. Im Genehmigungsverfahren übernehmen wir die Beratung, koordinieren Gutachten (Schall, Verkehr, Artenschutz), verhandeln Nebenbestimmungen und sorgen für rechtssichere Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungen.

Kommt es zu Baustopps, Auflagen oder Nachbarwidersprüchen, legen wir Widerspruch ein, beantragen einstweiligen Rechtsschutz oder vertreten Ihr Vorhaben in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten. Bei Großprojekten übernehmen wir die Projekt- und Behördenkommunikation, vermeiden Haftungsrisiken für Projektentwickler und Investoren und stimmen Umweltverträglichkeits- und FFH-Prüfungen mit den Genehmigungsbehörden ab.

Auch nach Genehmigung bleibt vieles in Bewegung: wir beraten zu Abweichungen, Nachträgen, Nutzungsänderungen, Teilrückbau, Erhaltungssatzungen, Sanierungsrecht und kommunalen Beiträgen. Bei Konflikten mit Nachbarn oder Trägern öffentlicher Belange finden wir konsensuale Lösungen oder setzen Ihre Rechte durch.

Kurz gesagt: Wir sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben öffentlich-rechtlich Bestand hat – schnell, rechtssicher und zukunftsfest.

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