RECHTSGEBIETE
Bau- & Architektenrecht
Wer heute baut, plant oder Bestand entwickelt, muss eine Vielzahl von Ebenen und Vorgaben zugleich im Blick behalten – vom ersten Entwurf bis zur Abnahme und darüber hinaus.
Das Bau- und Architektenrecht verknüpft privates Werkvertrags-, öffentliches Bau- sowie Honorar- und Haftungsrecht zu einem hochkomplexen Gesamtgebiet. Die einschlägigen Vorschriften finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), in den Landesbauordnungen, im Baugesetzbuch, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und in einer äußerst dynamischen Rechtsprechung von BGH, Oberlandesgerichten und inzwischen auch EuGH. Hinzu kommen Klima-, Energie- und Nachhaltigkeitsvorgaben, die den rechtlichen Rahmen ständig erweitern.
Privates Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche zwischen Bauherrn, Bauträgern, General- oder Subunternehmern und Handwerksbetrieben. Wir unterstützen bei der rechtssicheren Gestaltung von Bau-, Bauträger-, und GU-Verträgen, begleiten Vergabeverfahren, prüfen Nachträge, Gewährleistungs- und Sicherungsansprüche, setzen Mängelbeseitigung, Vergütungsforderungen und Vertragsstrafen durch oder wehren sie ab. Im Konfliktfall vertreten wir unsere Mandanten vor staatlichen Gerichten, Schieds- und Adjudikationsstellen oder in selbständigen Beweisverfahren.
Architekten- und Ingenieurrecht betrifft neben Honorarfragen nach HOAI vor allem die umfangreiche Haftung für Planungs- und Überwachungsfehler. Wir beraten Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer und Bauherren beim Abschluss von Planungsverträgen, bei Leistungsänderungen, Honorarabrechnungen, Urheber- und Nutzungsrechten an Planungen sowie bei Haftungs- und Versicherungsfragen nach Fertigstellung des Bauwerks.