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Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten der Gemeinden an WEA und PV gem. § 6 EEG

Rechtssichere finanzielle Beteiligung von Gemeinden an Einspeiseerlösen von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen

Worum geht es?
Betreiber von Windenergie- oder PV-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden unter den Voraussetzungen des § 6 EEG an ihren Einspeiseerlösen beteiligen. Der Gesetzgeber schafft damit Klarheit und beseitigt das Risiko, dass sich die Betreiber wegen Vorteilsgewährung und die Gemeinden wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit strafbar machen.

Welche Gemeinden sollen finanziell beteiligt werden?
Beteiligt werden sollen Gemeinden, die sich zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2.500 Metern befinden. Bei PV-Freiflächenanlagen sollen Gemeinden beteiligt werden, auf deren Gemeindegebiet sich die Freiflächenanlage befindet.

Für beide Seiten interessant:
Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 EEG können sich die Anlagebetreiber die Zahlungen an die Gemeinde von dem Netzbetreiber erstatten lassen. In einigen Bundesländern wird darüber diskutiert, ob die Anlagebetreiber zu einer solchen finanziellen Beteiligung der Gemeinden sogar verpflichtet werden sollen.

Fazit:
Die neue Rechtssicherheit wirkt sich positiv auf den Ausbau der erneuerbaren Energien aus, wenn die Vereinbarungen zwischen Projektierer und Gemeinde rechtskonform gestaltet sind.
Durch unsere langjährige Erfahrung und die stetige Weiterbildung in diesem Bereich, unterstützen wir Sie unabhängig davon, ob sich bereits ein konkretes Projekt in Planung befindet oder ob Sie sich zunächst nur für die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten interessieren.

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